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Reisen

Urlaub machen mit einem Menschen mit Demenz: Das trauen sich Angehörige oft nicht zu. Doch wenn man die Bedürfnisse des Betroffenen kennt und unterwegs Unterstützung von anderen Betreuenden hat, ist noch viel möglich. Zudem gibt es spezialisierte Reiseveranstalter, bei denen Kranke und Angehörige auf ihre Kosten kommen.

Demenz dominiert im frühen Stadium nicht das ganze Leben, vieles an Hobbies und Leidenschaften, das vor der Krankheit Lebensfreude geschenkt hat, ist auch mit Demenz möglich. Das gilt auch fürs Reisen. Doch der Glaube, dass Menschen mit Demenz jede Reise grundsätzlich Freude bereitet, wäre ein Trugschluss. Eine Veränderung ist immer auch eine Herausforderung für die Betroffenen, vielleicht sogar Stress. 

So ist es zum Beispiel im frühen Stadium günstig, an Orte zu fahren, die der oder die Erkrankte von früher kennt. Schreitet die Demenz voran, ist es wichtig, dass die Anfahrt einfach und die Urlaubsdauer wie auch die Situation vor Ort überschaubar ist. Menschenmassen und grosse Anlagen schaffen Unruhe – günstiger sind klar strukturierte Anlagen, zum Beispiel übersichtliche Ferienhäuser und genügend Rückzugsmöglichkeiten. 

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All das lässt sich allein organisieren, oder mit Hilfe spezialisierter Veranstalter. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Urlaubsangebote entstanden, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zugeschnitten sind. Seriöse Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass sie Fachpersonal beschäftigen, vorab über die Möglichkeiten zur Erstattung aufklären und in Vorgesprächen die Krankheitsgeschichte erfragen.

Die Kosten für solche Angebote werden teilweise von den Pflegekassen erstattetSo können pflegende Angehörige die so genannte Verhinderungspflege beantragen, um während der Ferien auch Zeit für sich selbst zu haben.

https://www.youtube.com/watch?v=E72tukcj1ZI
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Was es beim Reisen zu beachten gilt

Wenn Angehörige mit ihren erkrankten Familienmitgliedern in den Urlaub fahren möchten, sollten sie sich vorher genau klar machen, was die oder der Erkrankte noch kann und wie belastbar sie selbst als Angehörige sind. Bei einer beginnenden Demenz mit leichteren Orientierungs- und Gedächtnisstörungen kann eine individuell organisierte Reise funktionieren.

Ist die Demenz weiter fortgeschritten, kann man Urlaub in einem Hotel buchen, das speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen zugeschnitten ist. Alternativ gibt es betreute Gruppenreisen, bei denen oft eine tolerante Atmosphäre herrscht, weil alle Mitreisenden eine ähnliche Problemlage haben und die kritischen Situationen kennen.

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Je nachdem, wie weit die Demenz fortgeschritten ist, sollte man darauf achten, dass die Anreise nicht zu lang und damit für alle Beteiligten anstrengend wird. Die Eingewöhnungszeit kann mehrere Tage dauern, da Menschen mit Demenz länger brauchen, um sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen.

Vorsicht vor Reiz- und Sinnesüberflutung: Es ist sinnvoll, an einem Ort zu bleiben (zum Beispiel in der Ferienwohnung, die man schon seit Jahren kennt), anstatt Rundreisen oder umfassende Sightseeing-Programme zu planen. Landschaften, die zur Ruhe einladen, sind besser geeignet als Städtereisen mit vollem Programm. Wenn es trotzdem eine Städtereise sein soll, sollte man darauf achten, zwischen den Besichtigungen längere Pausen und Ruhephasen einzuplanen.

➔ Hier gibt’s mehr Tipps von Angehörigen für Angehörige

Welche Reisemöglichkeiten es gibt

Eine individuell organisierte Reise bietet die Möglichkeit, das Urlaubsziel, die Reisezeit und vieles mehr nach eigenen Wünschen zu bestimmen. Dabei können Hotels gebucht werden, die auf Menschen mit Demenz gut eingestellt sind – zum Beispiel mit Angeboten wie Tagespflege oder ambulantem Pflegedienst. Angehörige sollten sich vorab gut informieren, ob die Unterkunft und die Betreuung den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. 

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Gruppenreisen sind meist so organisiert, dass geschulte Pflegekräfte bei der Betreuung der Demenzkranken mithelfen. So haben die Angehörigen auch Freiraum für eigene Aktivitäten, für Ausflüge oder Gespräche mit anderen Betroffenen. In der Regel gibt es ausserdem Angebote für gemeinsame Unternehmungen. Eine betreute Gruppenreise bedeutet Entlastung vom Pflegealltag, ohne dass dabei der Kontakt zu den Erkrankten verloren geht. Oft entstehen dabei neue soziale Kontakte und sogar Freundschaften. 

➔ Hier geht’s zu den Reiseangeboten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

➔ Hier geht’s zu den Reiseangeboten von Alzheimer Schweiz

➔ Hier geht’s zu den Reiseangeboten von Urlaub & Pflege

Ganz anders gestaltet sich die Situation für Alleinreisende mit Demenz. Ein Urlaub ohne Angehörige oder eine Begleitung ist schwierig, entsprechend rar sind die Angebote. Eine Möglichkeit bietet der gemeinnützige Reiseveranstalter Urlaub & Pflege e.V., der betreute Reisen für demenzbetroffene Menschen mit oder ohne Angehörige anbietet.

➔ Mehr Informationen für Alleinreisende mit Demenz

Woran man einen guten Anbieter erkennt

Unterkünfte und Anbieter, die sich auf den Urlaub mit Demenz spezialisiert haben, sollten ein Grundwissen über die Erkrankung und den Umgang mit ihr haben. Wird ein Pflegedienst oder eine Tagespflege angeboten, sollte das Personal entsprechend qualifiziert sein. Angehörige sollten sich vor der Buchung informieren, ob das Reiseziel zu den Bedürfnissen passt. Hilfreich ist es, dabei folgende Punkte abzufragen: 

  • Wie ist die Anreisemöglichkeit (wird man zum Beispiel abgeholt)?
  • Ist die Unterkunft barrierefrei?
  • Wie ist die Verpflegung (Vollpension, Diät)?
  • Welche Betreuung gibt es vor Ort und in welchem Umfang?
  • Gibt es Fahrtdienste vor Ort?
  • Gibt es bei Bedarf einen ambulanten Pflegedienst?
  • Welches Angebot gibt es für Angehörige?
  • Welches Angebot gibt es für gemeinsame Unternehmungen? 

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Wer die Kosten übernimmt

Einen Teil der Pflege- und Betreuungskosten erstattet auf Antrag die jeweilige Pflegekasse. Auch Angehörige haben dabei Anspruch auf eine Kostenübernahme. In Deutschland kommt die so genannte Verhinderungspflege zum Tragen, im Sozialgesetzbuch heisst es dazu: «Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Mahlzeiten und Ausflüge müssen selbst getragen werden.

➔ Wie die Kostenübernahme in der Schweiz funktioniert, ist hier erklärt 

➔ Der Sozialverband VdK erklärt die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Kostenübernahme in Deutschland 

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